Hallo,
bei meinen Ausgangsrechnungen und Stornorechnungen wird das Zahldatum
trotz Soll-besteuerung zur Festlegung des Umsatzsteuervoranmeldezeitraumes verwendet, mein Belegdatum entspricht dem Rechnungsdatum. Siehe unten:
ich frage mich ob es stimmt, das sevDesk beide Rechnungen dem Januar zuschreibt trotz SOLL-Besteuerung. Im Endeffekt werden die Rechnungen ja wie bei der IST-Besteuerung berücksichtigt… und durch das Zahldatum als Refferenz muss ich jeden Monat mehrere Korrekturen der Ust-VA abgeben weil meine Retouren oftmals auf den Vormonat gebucht werden.