ich möchte gerne einen Gegenstand (Computer) aus dem Anlagevermögen verbuchen, mit einem bereits bei Anschaffung bekannten privaten Nutzenanteil in Höhe von 30%.
Ausgabe 1190€ an eigenes Buchungskonto „Geschäftsausstattung 0410“, als Anlage mit Abschreibung 1 Jahr
Einnahme 357€ an eigenes Buchungskonto „Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt 8920“
In der EÜR wird das alles richtig berechnet, die Nutzungsentnahme unter „Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen“ und „Vereinnahmte Umsatzsteuer“, dazu die passende Abschreibung. Bei längerer Abschreibgunsdauer oder jahresübergreifender Abschreibung würde ich die Einnahme (2) entsprechend anteilig verbuchen.
Würde das so bei einer Prüfung durchgehen oder gibt es einen saubereren Weg?
Vielen Dank für Ratschläge und liebe Grüße
Patrick